Nach dem Leipzig-Urteil: Endlich saubere Luft in Stuttgart?


Die Entscheidung am Bundesverwaltungsgericht kommentiert von Jürgen Resch dem Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) am Montag, 26. Februar 2018, 19.30 Uhr im Hospitalhof, Büchsenstraße 33.

Die Landesregierungen in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen verweigern ihren Bürgern unter Druck der Autokonzerne ihr Recht auf „Saubere Luft“. Anstatt den klaren Urteilssprüchen der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart Folge zu leisten und Dieselfahrverbote ab dem 1. Januar 2018 durchzusetzen, muss sich am 22. Februar 2018 das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit dieser Fragestellung beschäftigen.

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  • Diesel-Abgase_töten: Wolfgang Rüter