Kein Luftreinhalteplan – Wortbruch der Landesregierung

Eine Pressemitteilung von Rechtsanwalt Roland Kugler:

Das Land Baden-Württemberg hatte sich mit dem am 26.04.2016 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geschlossenen Vergleich gegenüber den am Neckartor wohnenden Klägern zum Erlass eines weiteren Luftreinhalteplans bis spätestens 31.08.2017 verpflichtet. In diesem Plan hätte mindestens eine ab 01.01.2018 wirksame Maßnahme enthalten sein müssen, die an Tagen des Feinstaubalarms die Verkehrsmenge am Neckartor um 20 % reduziert.

In dem bisher vorgelegten Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans fehlte eine solche Maßnahme. Dies wurde von den Klägern mehrfach kritisiert (vgl. Presseerklärung vom 18.5.2017).

Jetzt kommt es noch schlimmer: Das Land bricht seine vor dem Verwaltungsgericht gegebene verbindliche Zusage und wird zum 31.08.2017 überhaupt keinen Plan vorlegen!

Auch wird es keine wirksamen Maßnahmen zur Luftverbesserung ab 1.1.2018 in Stuttgart geben!

Dies dürfte ein in der Landesgeschichte ziemlich einmaliger Fall des Wortbruchs einer Landesregierung sein! Die Begründung, man warte die schriftlichen Urteilsgründe des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Verfahren der DUH gegen das Land ab, da das Gericht in dieser Verhandlung zu verstehen gegeben habe, der bisher vorgelegte Planentwurf sei nicht ausreichend, ist nicht nachvollziehbar. Das Gericht hat im Verfahren der DUH gegenüber dem Land genau das gleiche gesagt, wie am 26.04.2016 im Verfahren der Feinstaubkläger. Nämlich: es werde zukünftig nur noch Luftreinhalteplanpläne akzeptieren, die messbar wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität enthalten. Der vom Regierungspräsidium Stuttgart dieses Jahr vorgelegte Entwurf des neuen Luftreinhalteplans enthielt keine einzige messbar wirksame Maßnahme. Die Erkenntnis, dass der Feinstaub nur durch eine Reduzierung der Verkehrsmenge unter die seit 2005 geltenden Grenzwerte heruntergedrückt werden kann, ist nicht neu und führte zu dem Vergleich im April 2016.

Weshalb das Land dennoch, entgegen seiner Zusage, keine wirksame Maßnahme zur Verkehrsreduzierung in den Planentwurf eingestellt hat und nunmehr von der Kritik des Gerichts so überrascht ist, dass es seinen Entwurf zurückzieht und völlig neu überarbeiten möchte, ist nicht mehr zu verstehen. Mit diesem Taktieren werden weitere Gesundheitsgefährdungen der Stuttgarter Bevölkerung in der nächsten „Feinstaubsaison“ in Kauf genommen.

Die am Neckartor wohnenden Kläger werden deshalb zum 01.09.2017 das Land durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Einhaltung seiner Zusagen zwingen. Dies ist äußerst bedauerlich.

Zunächst werden die Kläger deshalb beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes gegen das Regierungspräsidium Stuttgart stellen.

Anschließend wird von ihnen beim Verwaltungsgericht ein Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 € gestellt werden. Mehr ist leider nicht möglich.

Die Landesregierung reiht sich mit ihrer Passivität in die Tradition der von Günther Oettinger damals geführten CDU-Landesregierung ein, die im Jahr 2006 von den Feinstaubklägern im Wege der Zwangsvollstreckung zum Erlass erster Maßnahmen zur Luftreinhaltung gezwungen werden musste.