Nach dem Leipziger Urteil vom 27.02.2018, das in seiner Tendenz schon damals
deutlich war, und der Zurückweisung der Beschwerde durch den VGH Mannheim und das Vertragsverletzungsverfahren der EU hätten die Umweltverbände und Umweltinitiativen erwartet, dass das Regierungspräsidium Stuttgart sich auf wirksame Maßnahmen vorbereitet und nach der schriftlichen Begründung schnellstmöglich umsetzt. Dies ist nicht geschehen. Daher wenden sich die Umweltgruppen mit diesem öffentlichen Schreiben an den Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer.